Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen. Ziel ist, dass Menschen dort besser und sicherer wohnen können. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Arbeiten ab.
Gefördert werden nur Vorhaben, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem müssen die Gesamtkosten angemessen sein. Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden. Es gelten auch Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg. Sie richtet sich an Personen, die Wohnungen erstmals barrierefrei umbauen möchten. Besonders hilfreich ist sie, wenn die Wohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen angepasst werden sollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen
- Einhaltung technischer Mindestanforderungen
- angemessene Gesamtkosten im Verhältnis zu Gebrauchswert und Nutzungsdauer
- Ausführung durch Fachunternehmen
- Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- bestimmte Branchen
- Anbieter der Förderung
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Thema der Förderung
- barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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