Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt einzelne Online-Kurse der Weiterbildungsakademie 2026 im Bereich Handel und Digitalisierung. Es geht um Seminarkosten für rechtssichere Digitalisierung im Handel. Die Förderung ist ein Zuschuss und gilt in Oberösterreich. Sie kann nur genutzt werden, solange noch Geld im Fördertopf vorhanden ist.
Für einzelne Seminare zum regulären Preis kann ein fixer Betrag beantragt werden. Der Antrag muss nach dem Seminar gestellt werden. Dafür gibt es eine Frist von drei Monaten ab dem Seminarbesuch. Wenn der Fördertopf leer ist, ist keine Förderung mehr möglich.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für aktive Mitglieder des Landesgremiums des OÖ Papier- und Spielwarenhandels. Sie richtet sich an Personen oder Betriebe, die einzelne Online-Kurse der Weiterbildungsakademie 2026 besuchen möchten. Besonders passend ist sie für alle, die sich im Handel digital weiterbilden wollen. Für das gesamte Paket der Seminare kann stattdessen auch ein anderes Förderangebot infrage kommen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- binnen drei Monaten ab Seminarbesuch
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- OÖ Landesgremium Papier- und Spielwarenhandel
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- aktives Mitglied des Landesgremiums des OÖ Papier- und Spielwarenhandels
- einzeln gebuchte Online-Kurse der Weiterbildungsakademie 2026
- Fördermittel im Fördertopf noch vorhanden
- mögliche Ausschlusskriterien
- kein aktives Mitglied des Landesgremiums des Papier- und Spielwarenhandels
- Fördertopf ausgeschöpft
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Digitalisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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