Zuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen-Anhalt können überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) Zuschüsse erhalten, wenn sie modernisiert oder umstrukturiert werden. Die Förderung unterstützt Investitionen in die Infrastruktur, wie Umbauten, Erweiterungen und die Ausstattung der Bildungsstätten. Diese müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung dienen. Der Zuschuss beträgt bis zu 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Vor der Antragstellung müssen die Vorhaben dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt angezeigt werden.

Die Antragsberechtigten sind öffentliche und gemeinnützige Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie Fachverbände. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, wie die Anpassung an den technischen Fortschritt und die Bildung eines Koordinierungsausschusses zur Sicherstellung der Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen. Ein Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben ist erforderlich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in Sachsen-Anhalt, die ihre Einrichtungen modernisieren oder umstrukturieren möchten. Dazu gehören öffentliche und gemeinnützige Organisationen sowie Fachverbände, die in der beruflichen Bildung tätig sind. Die Maßnahme richtet sich an Einrichtungen, die Auszubildenden in betrieblichen Verhältnissen eine ergänzende Ausbildung bieten oder berufliche Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen durchführen.

Kerndaten

  • Foerderart: Zuschuss
  • Foerderbereich: Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
  • Foerdergebiet: Sachsen-Anhalt
  • Foerdergeber: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Ansprechpunkt: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Anpassung an den technischen Fortschritt
    • Durchführung von ergänzender überbetrieblicher Berufsausbildung
    • Bildung eines Koordinierungsausschusses
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Vorhaben, die ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchführen
    • Projekte, die einem einzelnen Unternehmen dienen
  • Eigenanteil: mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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