Zuschuss, Darlehen

Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten

Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Film-, Fernseh- und andere audiovisuelle Projekte in Bayern. Sie kann für verschiedene Phasen eines Vorhabens genutzt werden, zum Beispiel für Entwicklung, Herstellung, Verleih, Vertrieb, Kinoprogramme oder besondere audiovisuelle Inhalte. Je nach Projekt gibt es einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie. Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Die Anträge werden über das Online-Antragsportal gestellt. Für verschiedene Vorhaben gelten unterschiedliche Fristen. Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Außerdem muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen und Unternehmen, die Filme, Serien oder andere audiovisuelle Projekte planen oder herstellen. Dazu gehören je nach Vorhaben zum Beispiel Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften sowie gewerbliche Kinos. Auch innovative audiovisuelle Vorhaben und immersive Inhalte können passen. Nicht geeignet ist die Förderung für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Je nach Art des Vorhabens unterschiedlich
  • Ansprechpunkt
    • FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Beitrag zur künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion
    • Beitrag zur Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft
    • Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert
    • Projekt hat vor der Antragstellung noch nicht begonnen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
    • Private Rundfunkanbieter oder -veranstalter
    • Projekt hat bereits vor der Antragstellung begonnen
  • Anbieter der Förderung
    • FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
  • Thema der Förderung
    • Film-, Fernseh- und andere audiovisuelle Projekte

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.