Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung können Unternehmen, Kommunen und Vereine Geld für den Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bekommen. Es handelt sich um einen Zuschuss. Die Förderung gilt für neue Räder, die gewerblich oder institutionell genutzt werden. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.
Gefördert werden nur bestimmte Lastenräder mit einer Mindest-Zuladung von 40 Kilogramm. Die Räder können einspurig oder mehrspurig gebaut sein. Pro Jahr können bis zu 5 neue Räder gefördert werden. Für Lastenfahrräder und Lastenpedelecs gelten unterschiedliche Förderbeträge.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Auch Vereine, Kommunen und Zweckverbände können sie nutzen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen haben. Geeignet ist die Förderung für alle, die Lastenräder für Arbeit, Transport oder öffentliche Aufgaben anschaffen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor dem Kauf der Räder
- Ansprechpunkt
- Landesamt für Straßenbau und Verkehr
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen
- Vereine, Kommunen und Zweckverbände
- Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
- neue Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs
- gewerbliche oder institutionelle Nutzung
- Mindest-Zuladung von 40 Kilogramm
- mögliche Ausschlusskriterien
- politische Parteien
- S-Pedelecs und E-Bikes
- gebrauchte Räder
- überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Räder
- Prototypen
- Lastenfahrräder mit mehr als 150 Kilogramm Zuladung
- Lastenfahrräder mit mehr als 1 Kubikmeter Transportvolumen
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Thema der Förderung
- Lastenfahrräder und Lastenpedelecs
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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