Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Hessen fördert bauliche Maßnahmen zum Schallschutz und zur Belüftung an Grundschulen oder Schulen mit Grundschulangebot. Ziel ist es, die Folgen von Fluglärm am Verkehrsflughafen Frankfurt Main zu verringern und die Lernbedingungen zu verbessern. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten übernommen werden.
Die Schule muss in einem festgelegten Lärmschutzbereich liegen. Es geht um Maßnahmen, die den Lärm in den Schulräumen mindern und das Lernen angenehmer machen. Der Antrag wird beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kommunale Schulträger und für andere Schulträger von Ersatzschulen. Sie passt für Grundschulen oder Schulen mit Grundschulangebot, die von Fluglärm betroffen sind. Besonders geeignet ist sie für Schulen, die bauliche Verbesserungen beim Schallschutz oder bei der Belüftung planen. Voraussetzung ist, dass die Schule die genannten Lagebedingungen erfüllt.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Regierungspräsidium Darmstadt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Grundschule oder Schule mit Grundschulangebot
- Lage in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main
- Stichtag 30.11.2014
- Antragsteller muss in der Anlage zur Richtlinie aufgeführt sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Schule liegt nicht in der Tagschutzzone 2 des festgesetzten Lärmschutzbereichs
- Schule erfüllt den Stichtag 30.11.2014 nicht
- Antragsteller ist nicht in der Anlage zur Richtlinie genannt
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Thema der Förderung
- Baulicher Schallschutz
- Belüftungsmaßnahmen an Grundschulen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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