Zuschuss Garantie oder Haftung Beteiligung

Förderung von Stabilisierungsmaßnahmen im Tourismus

Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen aus dem Tourismus und der Freizeitwirtschaft in Österreich. Sie hilft Betrieben, die wirtschaftliche Probleme haben und als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Ziel ist es, die finanzielle Lage und die Stabilität des Unternehmens zu verbessern. Dafür braucht es ein Unternehmensstabilisierungskonzept. Die Förderung kann als Zuschuss, Garantie oder Haftung gewährt werden.

Die Unterstützung richtet sich vor allem an Betriebe aus Hotellerie und Gastronomie. Sie kann auch helfen, wenn ein Betrieb innerhalb der Familie übernommen werden soll. Die Kreditinstitute müssen bei der Stabilisierung mitwirken. Außerdem muss das Unternehmen selbst möglichst viel zur Stabilisierung beitragen.

Förderansuchen können bis zum 31.12.2027 eingebracht werden. Die Regelung gilt bis zum 30.6.2028. Zuständig ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen im Tourismus, die finanzielle Schwierigkeiten haben. Besonders geeignet ist sie für Hotels, Gastronomiebetriebe und ähnliche Unternehmen mit touristischer Bedeutung. Auch bei einer geplanten Betriebsübernahme innerhalb der Familie kann sie hilfreich sein. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Österreichische Hotel- und Tourismusbank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
    • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Definition
    • Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie
    • touristische Bedeutung des Unternehmens
    • Unterstützung auf Grundlage eines Unternehmensstabilisierungskonzepts
    • kann auch im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme durch einen Familienangehörigen dienen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Zahlungsunfähigkeit darf nicht bereits vorliegen
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsmittel
    • Reorganisation
    • Sanierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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