Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen oder schon gegründet haben. Gefördert werden Vorhaben in der Vorgründungsphase und in der Zeit nach der Gründung. Der Zuschuss kann für die Organisation und Durchführung der Qualifizierung genutzt werden. Auch einzelne Qualifizierungsmodule können gefördert werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Land Sachsen-Anhalt will damit die Vorbereitung auf eine Gründung und den Start in die Selbstständigkeit stärken. Die Qualifizierung soll helfen, Wissen für die Gründung und Führung eines Unternehmens zu vermitteln. Dafür muss ein individuelles Qualifizierungskonzept vorliegen. Außerdem müssen die geplanten Gründungen wirtschaftlich sinnvoll und tragfähig sein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise, kreisfreie Städte, Gründerzentren und kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften in Sachsen-Anhalt. Auch ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt können profitieren. Sie ist besonders passend, wenn diese Stellen Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Qualifizierungsangeboten begleiten. Ziel ist es, Gründungen besser vorzubereiten und nach der Gründung zu unterstützen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sowie Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
- Es muss ein individuelles Qualifizierungskonzept für die Vermittlung von Kenntnissen zur Gründung und Führung eines Unternehmens vorliegen
- Die fachliche und persönliche Eignung der Gründerinnen und Gründer sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und von einer fachkundigen Stelle befürwortet werden
- Die Gründung soll spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Nicht gefördert werden Unternehmensgründerinnen und -gründer im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck
- Nicht gefördert werden Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
- Thema der Förderung
- Förderung von Unternehmensgründungen
- Qualifizierung von Existenzgründern
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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