Zuschuss

Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)

Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung in Bayern. Es gibt einen Zuschuss für innovative Technologieunternehmen, die neu gegründet werden. Die Förderung heißt Start?Zuschuss! und ist eine Anlaufförderung. Sie hilft bei Ausgaben für Miete, Personal, Markteinführung sowie Forschung und Entwicklung. Die Förderung läuft über 12 Monate. Die Höhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Maximal sind 36.000 Euro möglich.

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst wird eine Bewerbung in einem Förderaufruf eingereicht. Danach bewertet eine Jury die Bewerbung. Ausgewählte Unternehmen stellen dann den eigentlichen Förderantrag bei der zuständigen Stelle. Die Bewerbungszeiträume und Fristen werden zu den jeweiligen Aufrufen veröffentlicht.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gründerinnen und Gründer in Bayern, die ein innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung haben. Das Unternehmen darf noch nicht lange bestehen. Wichtig ist auch, dass die Gründung einen klaren Bezug zu den geplanten Ausgaben hat. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit hohem Innovationsgrad.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Die Fristen werden zu den jeweiligen Förderaufrufen veröffentlicht.
  • Ansprechpunkt
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmensgründung in Bayern
    • Innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung
    • Gründung liegt maximal 2 Jahre zurück
    • Unternehmenssitz oder Niederlassung in Bayern zum Ende der Bewerbungsfrist
    • Besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell
    • Ausgaben müssen mit der Neugründung zusammenhängen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Gründung liegt länger als 2 Jahre zurück
    • Kein Unternehmenssitz und keine Niederlassung in Bayern zum Ende der Bewerbungsfrist
    • Kein innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • Existenzgründung
    • Forschung und Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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