Zuschuss

Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung

Wenn Sie als Kommune oder Verband in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen. Kommunen und andere öffentliche Träger können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn sie Abwasseranlagen neu bauen, erweitern oder nachrüsten. Gefördert werden zum Beispiel Kläranlagen, Sammler, Pumpwerke, Kanäle und Anlagen zur Behandlung oder Rückhaltung von Regenwasser und Mischwasser.

Die Förderung gilt für bestimmte Bauleistungen. Das Vorhaben muss in das jährliche Förderprogramm passen und ein erhebliches Landesinteresse haben. Außerdem muss es wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielen dienen.

Es gibt feste Fristen für die Anmeldung und den Antrag. Die Anmeldung für das Förderprogramm muss bis zum 15.06. für das Folgejahr vorliegen. Der Förderantrag muss nach Aufnahme in das Programm bis zum 31.12. für das Folgejahr gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Wasser- oder Bodenverbände, die Träger der Abwasserentsorgung sind. Sie richtet sich an öffentliche Stellen, die in Abwasseranlagen investieren wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit öffentlichem Nutzen und klarer wasserwirtschaftlicher Wirkung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Anmeldung zur Aufnahme in das jährliche Förderprogramm bis 15.06. für das Folgejahr
    • Förderantrag nach Aufnahme in das Programm bis 31.12. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Körperschaften und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Wasser- oder Bodenverbände
    • Das Vorhaben muss Bestandteil des jährlichen Förderprogramms sein
    • Es muss ein erhebliches Landesinteresse bestehen
    • Es muss eine fachtechnisch geprüfte Genehmigungsplanung vorliegen
    • Das Vorhaben muss sich in eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption einfügen
    • Die Lösung muss wirtschaftlich sein
    • Die Maßnahmen müssen wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen dienen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 Euro
    • Vorhaben für Außengebiete, Wochenendgebiete und andere Freizeiteinrichtungen
    • Vorhaben zur inneren Erschließung neuer oder zur Erweiterung vorhandener Gewerbe- und Wohnbaugebiete
    • Vorhaben, die bereits bei Errichtung oder Sanierung mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden
    • In den vergangenen 5 Jahren wurden Gewinne oder Überschüsse an allgemeine Haushalte abgeführt, sofern diese Beträge nicht vollständig wieder eingelegt wurden
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
  • Thema der Förderung
    • Abwasserentsorgung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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