Zuschuss

Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung (RL Seenentwicklung – SEE)

Wenn Sie Maßnahmen zur Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Niedersachsen fördert Vorhaben zur Entwicklung von Seen und Stillgewässern. Es geht dabei um Maßnahmen zur Restaurierung, Sanierung und naturnahen Verbesserung von Gewässern. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und wird über den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz abgewickelt. Unterstützt werden zum Beispiel Investitionen für Gewässerentwicklungsräume, Randstreifen, Schutzpflanzungen und Maßnahmen gegen Stoffeinträge. Auch Entschlammung, Verbesserung der Wasserretention und erprobte innovative Verfahren können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es gelten jährliche Antragsfristen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Träger und andere juristische Personen, die wasserwirtschaftliche oder umweltrelevante Aufgaben wahrnehmen. Sie richtet sich an Vorhaben in Niedersachsen, vor allem an größere Stillgewässer und unter bestimmten Bedingungen auch an kleinere Gewässer. Geeignet ist sie für Projekte, die den ökologischen Zustand von Seen verbessern oder den chemischen Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie unterstützen. Nicht gefördert werden Vorhaben, zu denen bereits eine rechtliche Pflicht besteht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Jährliche Antragsfristen im Internet
  • Ansprechpunkt
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Niedersachsen
    • Stillgewässer in Niedersachsen mit mindestens 50 Hektar Fläche
    • Bei ELER-Beteiligung nur im ländlichen Gebiet im Sinne des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014–2020
    • Auch kleinere Stillgewässer können förderfähig sein, wenn sie für Wasserwirtschaft, Naturschutz oder ländliche Entwicklung wichtig sind
    • Das Vorhaben muss der Verbesserung der ökologischen Qualitätskomponenten oder des chemischen Zustands nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen
    • Berücksichtigung von Wasserwirtschaft, Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
    • Zweckbindungsfristen von mindestens 25 Jahren für Grundstücke, Bauten und bauliche Anlagen sowie 10 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, zu denen eine rechtliche Pflicht besteht
  • Anbieter der Förderung
    • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
  • Thema der Förderung
    • Förderung von Vorhaben der Seenentwicklung
    • Restaurierung und Sanierung von Seen beziehungsweise Stillgewässern
    • Naturnahe Seenentwicklung und Verbesserung der Gewässerqualität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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