Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt wasserwirtschaftliche Maßnahmen in Schleswig-Holstein. Dazu gehören vor allem Vorhaben zum Hochwasserschutz und zur naturnahen Gewässerentwicklung. Es handelt sich um einen Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen, die den ökologischen und chemischen Zustand von Gewässern verbessern. Auch Planungen, Vorarbeiten sowie Bau- und Lieferleistungen können dazugehören. Die Förderung kann je nach Vorhaben bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Die Förderung kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, die Verbesserung der Durchgängigkeit von Gewässern und der Wasserrückhalt in der Landschaft. Auch Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermooren und zum Schutz vor Hochwasser sind möglich. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben bestimmte Regeln erfüllen und vor Beginn bewilligt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie passt für Träger, die wasserwirtschaftliche Vorhaben planen und umsetzen wollen. Besonders geeignet ist sie für Projekte im Hochwasserschutz und in der Gewässerentwicklung. Auch Vorhaben mit ökologischem Nutzen können gefördert werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragsberechtigt sind Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Das Vorhaben muss wasserwirtschaftlichen Zielen dienen, zum Beispiel dem Hochwasserschutz oder der naturnahen Gewässerentwicklung
- Die Bewilligungsbehörde muss vor der Vergabe von Aufträgen beteiligt werden
- Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen
- Zweckbindungsfristen müssen eingehalten werden
- mögliche Ausschlusskriterien
- Weitergabe des Zuschusses an natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts
- Bau von Verwaltungsgebäuden, Bauhöfen, Dienst- und Werkdienstwohnungen sowie Garagen
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Mobile Hochwasserschutzwände
- Grunderwerb bestimmter Flächen, die als Ausgleichsmaßnahmen festgeschrieben sind
- Grunderwerb landwirtschaftlich nutzbarer Flächen in Hochwasserrückhaltebecken und -poldern
- Hochwasserschutzanlagen zum Schutz neuer oder geplanter Siedlungs- und Industriegebiete
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
- Thema der Förderung
- Wasserwirtschaftliche Maßnahmen
- Hochwasserschutz
- Naturnahe Gewässerentwicklung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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