Zuschuss

Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Wenn Sie im Bereich Gesundheit in der Arbeitswelt forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 07.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: bundesweit

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt. Sie richtet sich an Vorhaben, die neue Erkenntnisse für gesunde Arbeit und besseren Arbeitsschutz liefern. Gefördert werden unter anderem Einzelvorhaben, Verbundprojekte, Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren. Die Förderung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Es gibt fünf Themenfelder. Dazu gehören zum Beispiel Lehren aus der COVID-19-Pandemie, Prävention im Betrieb, die Gestaltung von Erwerbsverläufen, die Flexibilisierung der Arbeitswelt und die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Methoden. Projekte laufen meist bis zu 3 Jahre. Nachwuchsgruppen können für 3 Jahre mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Stiftungsprofessuren können mindestens 5 Jahre lang jährlich mit bis zu 300.000 Euro unterstützt werden.

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst wird eine Interessenbekundung eingereicht. Danach folgt bei positiver Bewertung eine ausführliche Vorhabenbeschreibung und ein förmlicher Förderantrag.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Forschende, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und andere juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit Bezug zur Gesundheit in der Arbeitswelt. Auch Nachwuchsforschende und Projekte mit Verbundpartnern können profitieren. Wichtig ist, dass die Antragstellenden fachlich geeignet sind und die Ergebnisse später weitergeben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Einschlägige Expertise und nachweisbare Eignung zur Durchführung
    • Finanzierungsplan für den gesamten Projektzeitraum
    • Rechtsverbindlich unterzeichneter Projektantrag
    • Weitergabe von Daten und Erkenntnissen nach Projektende an BMAS und BAuA
    • Aufbereitung der Ergebnisse für Fachöffentlichkeit und breites Publikum
    • Schriftliche Kooperationsvereinbarung bei Verbundprojekten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Thema der Förderung
    • Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.