Zuschuss

Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Wenn Sie als Kommune in Hessen Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen fördert Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen und Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen. Kommunen können dafür einen Zuschuss bekommen, wenn sie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslagen und des Zusammenlebens planen. Gefördert werden zum Beispiel der Auf- und Ausbau eines Quartiersbüros und eine Servicestelle zur Unterstützung der Beteiligten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig für die Antragstellung ist zunächst eine Servicestelle, die den Antrag weiterleitet.

Die Förderung soll helfen, soziale Probleme vor Ort besser zu bearbeiten. Dazu gehören unter anderem mehr Beteiligung, bessere Vernetzung, Unterstützung von Selbsthilfe und ehrenamtlichem Engagement sowie niedrigschwellige Beratung. Auch die Integration verschiedener Bevölkerungsgruppen und die Verbesserung des Images eines Quartiers können unterstützt werden. Investive Projekte und Baumaßnahmen werden nicht gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen in Hessen, die in Stadtteilen oder Quartieren mit besonderen sozialen Problemen arbeiten. Sie passt vor allem zu Vorhaben, bei denen Beteiligung, Beratung, Vernetzung und soziale Unterstützung im Mittelpunkt stehen. Auch Projekte zur Stärkung des Zusammenlebens und der Integration können profitieren. Geeignet ist sie für Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V.
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte in Hessen
    • Auswahl der Fördergebiete anhand geeigneter quantitativer und qualitativer Indikatoren
    • Nachweis besonderer sozialer oder integrationspolitischer Herausforderungen im ausgewählten Gebiet
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • investive Projekte und Baumaßnahmen
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen und Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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