Darlehen

Genossenschaftliches Wohnen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um das Genossenschaftswesen zu stärken und preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen bereitzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt genossenschaftliche Wohnungsprojekte in Berlin. Sie hilft dabei, das Genossenschaftswesen zu stärken und preiswerten Wohnraum zu schaffen. Dafür kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen gewährt werden.

Gefördert werden vor allem Neubauvorhaben und der Erwerb von Wohnungsbestand. Auch wenn das Land Berlin ein Vorkaufsrecht zugunsten Dritter ausübt, kann die Förderung als Teil der Finanzierung genutzt werden. Für Neubauten kann das Darlehen das Eigenkapital ergänzen. Es kann bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten betragen, höchstens 21.000 Euro je geschaffener Wohneinheit.

Die Förderung ist an klare Bedingungen gebunden. Sie muss früh beantragt werden, bei Neubauten vor Baubeginn. Wenn der Antrag bewilligt wird, schließt die Investitionsbank Berlin den Fördervertrag ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Wohnungsbaugenossenschaften und Genossenschaften in Gründung. Sie richtet sich an Vorhaben, die in Berlin liegen und bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen. Besonders passend ist sie für Projekte mit sozialem Wohnraum und langfristiger Mietpreis- und Belegungsbindung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • frühzeitig, bei Neubauten vor Baubeginn
  • Ansprechpunkt
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Wohnungsbaugenossenschaft oder Genossenschaft in Gründung
    • Vorhaben in Berlin
    • Gesamtfinanzierung gesichert
    • mindestens 10 Prozent Eigenkapital
    • Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren
    • bei Neubau: Verfügungsberechtigung über das Grundstück
    • bei Neubau: mindestens 30 Prozent soziale Wohnungen
    • bei Neubau: planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt
    • bei Neubau: Vorentwurfsplanung und gebundenes projektleitendes Architekturbüro
    • bei Bestand: schriftliche Einverständniserklärung zur Verkaufsbereitschaft
    • bei Bestand: für mindestens 25 Prozent der Wohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Wohnraum liegt nicht in Berlin
    • Gesamtfinanzierung nicht gesichert
    • weniger als 10 Prozent Eigenkapital
    • keine Verfügungsberechtigung über das Grundstück bei Neubau
    • keine Erfüllung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bei Neubau
    • keine erforderlichen Bindungen oder Erklärungen bei Bestand
  • Anbieter der Förderung
    • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  • Thema der Förderung
    • genossenschaftliches Wohnen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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