Zuschuss

Hamburger Gründachförderung

Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Hamburger Gründachförderung unterstützt die Begrünung von Dächern in Hamburg mit einem Zuschuss. Gefördert werden sowohl Neubauten als auch die Nachrüstung bestehender Dächer. Auch bestimmte Fassadenbegrünungen können gefördert werden. Die Förderung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Gefördert werden vor allem die Materialkosten und die Ausführungsarbeiten. Auch die Fertigstellungspflege kann Teil der Förderung sein. Je nach Maßnahme gibt es zusätzliche Zuschläge. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens ab.

Die Förderung ist an technische und fachliche Bedingungen gebunden. Die Maßnahme muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem muss die Begrünung für eine längere Zeit erhalten und gepflegt werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. Sie passt besonders gut, wenn Dächer begrünt oder bestehende Dächer nachgerüstet werden sollen. Auch für Vorhaben mit zusätzlicher Regenwasser-Rückhaltung oder mit Solarenergie kann sie interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg
    • Dachbegrünungen bei Neubauten und Nachrüstung vorhandener Dächer
    • freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen
    • Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche
    • zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung
    • boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen
    • Fertigstellungspflege
    • Eigenleistungen mit nachgewiesener Qualifikation
    • besondere Zuschläge für bestimmte Stadtbereiche, für verbesserte Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit, für Solarenergie und für Regenwasser-Rückhaltung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden
    • Tiefgaragenbegrünungen
  • Anbieter der Förderung
    • Freie und Hansestadt Hamburg
    • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Begrünung von Dächern und Fassaden

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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