Zuschuss

Hamburger Partizipationsfonds

Wenn Sie in Hamburg die aktive Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung von Politik und Gesellschaft durch Maßnahmen und Projekte befördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Hamburger Partizipationsfonds unterstützt Projekte und Maßnahmen in Hamburg. Gefördert wird die aktive Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen bei Politik und Gesellschaft. Es gibt dafür einen Zuschuss. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung läuft über die BürgerStiftung Hamburg. Jährliche Fristen werden im Internet bekanntgegeben. Es können auch mehrere Maßnahmen einer Organisation gefördert werden. In besonderen Fällen sind höhere Beträge möglich.

Gefördert werden zum Beispiel der Aufbau von Kompetenzen für Interessenvertretung, stärkere Organisationsstrukturen und bessere technische Ausstattung. Auch gute Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsförderung, Austausch und Vernetzung können unterstützt werden. Ebenso können Hilfsmittel, Nachteilsausgleiche und Assistenzleistungen gefördert werden. Verwaltungskosten können ebenfalls pauschal berücksichtigt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände in Hamburg. Sie passt besonders für gemeinnützige oder mildtätige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg. Wichtig ist, dass das Vorhaben noch nicht begonnen hat und die Organisation die Hilfe für Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretung als Ziel verfolgt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben.
  • Ansprechpunkt
    • BürgerStiftung Hamburg
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
    • Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg
    • Satzungsgemäßes Ziel: Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung
    • Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben
    • Ordentliche Geschäftsführung und Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung der Zuwendung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben hat bereits begonnen
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
  • Thema der Förderung
    • Aktive Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
    • Mitgestaltung von Politik und Gesellschaft

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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