Darlehen

IB-Nachfolgedarlehen (Sachsen-Anhalt MUT/IMPULS)

Wenn Sie in Sachsen-Anhalt eine Nachfolgelösung für ein kleines oder mittleres Unternehmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Nachfolgelösungen für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Es gibt dafür ein Darlehen, mit dem der Kauf eines Unternehmens oder einer Beteiligung finanziert werden kann. Auch Investitionen in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und immaterielle Gegenstände können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Eine Stellungnahme der Hausbank gehört zum Antrag dazu.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs abdecken. In der Regel liegt die Obergrenze bei 3 Millionen Euro. Die Mindesthöhe des Darlehens beträgt 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre betragen.

Das Programm soll helfen, Nachfolgelösungen in kleinen und mittleren Unternehmen einfacher umzusetzen. Es richtet sich an Vorhaben, bei denen die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Für Gründerinnen und Gründer gelten zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel an Qualifikation und Businessplan.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Sachsen-Anhalt ein Unternehmen übernehmen oder eine Nachfolge regeln wollen. Sie passt auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Besonders hilfreich ist sie, wenn für die Übernahme oder Beteiligung noch finanzielle Mittel fehlen. Auch Gründerinnen und Gründer können sie nutzen, wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens in Sachsen-Anhalt
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
    • bei Existenzgründung: kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung nachweisen
    • bei Existenzgründung: qualifizierten Businessplan vorlegen
    • bei Existenzgründung: nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg muss zu erwarten sein
    • bei Existenzgründung: Vorhaben muss auf den Haupterwerb ausgerichtet sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Firmensitz des zu übernehmenden Unternehmens nicht in Sachsen-Anhalt
    • Gesamtfinanzierung nicht gesichert
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Finanzierung von Nachfolgelösungen
    • Erwerb einer tätigen Beteiligung
    • Investitionen in Anlagevermögen und Umlaufvermögen
    • Erwerb immaterieller Gegenstände

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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