Zuschuss

IFB Hamburg - Hamburger Heizungsförderung

Die Förderung soll dazu beitragen, den Energiebedarf von Heizungen zu senken, die Effizienz zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasser zu erhöhen. Damit sollen nachhaltige Lösungen für Gebäude in Hamburg unterstützt und CO₂-Emissionen verringert werden.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll dazu beitragen, den Energiebedarf von Heizungen zu senken, die Effizienz zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasser zu erhöhen. Damit sollen nachhaltige Lösungen für Gebäude in Hamburg unterstützt und CO₂-Emissionen verringert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Hamburg, die ihre Heizungsversorgung modernisieren oder auf erneuerbare Wärme umstellen möchten. Sie kommt auch für Vorhaben infrage, bei denen Bestandsgebäude an Wärme- oder Gebäudenetze angeschlossen oder gemeinschaftliche Wärmelösungen in Quartieren untersucht werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in erster Linie als Zuschuss für verschiedene Maßnahmen rund um erneuerbare Wärme, Wärmenetzanschlüsse und Untersuchungen für gemeinschaftliche Wärmelösungen. Für Wärmepumpen und Geothermie kann unter bestimmten Voraussetzungen statt des Zuschusses auch ein subventioniertes Darlehen genutzt werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Fördermodule Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind zunächst bis zum 31.12.2026 ausgesetzt; Antragstellungen sind dafür derzeit nicht möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben bereits begonnen wurde, also schon Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden oder bereits Zahlungen oder Arbeiten erfolgt sind. Für die ausgesetzten Fördermodule Hausanschlussleitungen sowie Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren sind derzeit keine Anträge möglich. Außerdem müssen die Arbeiten von entsprechend eingetragenen Handwerksbetrieben ausgeführt werden, die Anforderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes müssen erfüllt sein und mit der geförderten Maßnahme dürfen keine Aktivitäten aus der ESG-Ausschlussliste verfolgt werden; bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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