Bürgschaft

IFB Hamburg - Landesbürgschaften der FHH

Die Förderung soll Unternehmen in Hamburg den Zugang zu Krediten erleichtern, indem die Freie und Hansestadt Hamburg Bürgschaften übernimmt. Sie dient besonders der Förderung von Innovation, Technologie und wichtigen Wirtschaftsbereichen in Hamburg. Außerdem können Vorhaben unterstützt werden, wenn sie einen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen für Hamburg haben.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: ifbhh.de Förderregion: Hamburg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Unternehmen in Hamburg den Zugang zu Krediten erleichtern, indem die Freie und Hansestadt Hamburg Bürgschaften übernimmt. Sie dient besonders der Förderung von Innovation, Technologie und wichtigen Wirtschaftsbereichen in Hamburg. Außerdem können Vorhaben unterstützt werden, wenn sie einen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen für Hamburg haben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, die mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. Besonders passend ist sie für innovative und technologieorientierte Unternehmen sowie für Unternehmen aus wichtigen Hamburger Clustern wie Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft. Sie kann auch für Unternehmen sinnvoll sein, die sich ansiedeln, neu gründen, wachsen, sich erweitern oder sich wirtschaftlich neu aufstellen müssen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Bürgschaft zur Absicherung von Krediten und gehört damit zur Förderart Darlehen oder Kredite. Sie kann insbesondere für Investitionskredite sowie auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkrediten genutzt werden. Vor der Antragstellung ist ein erstes Informationsgespräch vorgesehen, danach wird ein formeller Antrag gestellt und die Konditionen werden individuell festgelegt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hamburg möglich sind. Ebenfalls nicht passend ist die Förderung für Unternehmen ohne Sitz oder bedeutende Betriebsstätte in Hamburg oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Prüfung beginnt außerdem erst nach Zahlung des einmaligen Bearbeitungsentgelts.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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