Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Impulsprogramm Volksmusik fördert in Bayern die Bekanntschaft und das Praktizieren von Volksmusik. Ziel ist es, neue musikalische Initiativen und Gruppen zu schaffen und das Bewusstsein für Volksmusik zu stärken. Gefördert werden Vorhaben, die sich mit der Vermittlung von Volksmusik in verschiedenen Stilrichtungen und Regionen befassen. Dazu zählen regelmäßige Kurse, die mindestens 15 oder 30 Stunden umfassen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe je nach Projektart variiert. Institutionen und Einrichtungen im sozialen und Bildungsbereich können Anträge stellen. Wichtig ist, dass die Kurse von externen Referenten geleitet werden, die im Referentenpool eingetragen sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Institutionen und Einrichtungen in Bayern, die im sozialen oder Bildungsbereich tätig sind. Dazu gehören beispielsweise Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime und Vereine. Besonders angesprochen sind neue Initiativen, die Volksmusik vermitteln möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 31.03.2026
- Ansprechpunkt: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Vorhaben mit mindestens 30 Stunden (jährlich) oder 15 Stunden (halbjährlich)
- Kurse müssen von externen Referenten geleitet werden
- mögliche Ausschlusskriterien:
- Bestehende Gruppen im Bereich Volksmusik
- Institutionen mit ähnlichen Aktivitäten in den letzten drei Jahren
- Reiner Instrumentalunterricht außerhalb des Ensemblespiels
- Anbieter der Förderung: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
- Thema der Förderung: Impulsprogramm Volksmusik
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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