Zuschuss

Industry-Scale Reality Check 2026

Schlüsseltechnologien vom Prototyp zur technischen Demonstration in Realumgebung

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 15.10.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Österreichweit

Nächste Schritte

Nichts verpassen - ohne Registrierung möglich

Merken, teilen oder Ergänzungen senden.

Kommentar senden Hinweise oder Ergänzungen mitteilen

Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Gefördert werden Projekte, die einen funktionsfähigen Prototyp aus einem früheren Förderprojekt weiterentwickeln und erstmals in größerem Maßstab in einer Realumgebung demonstrieren. Ziel ist es, Schlüsseltechnologien schneller in Richtung Markt zu bringen und die Wertschöpfung in Österreich zu stärken.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für ambitionierte kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die bereits einen Prototyp aus einem FFG-geförderten Vorprojekt haben. Besonders geeignet ist sie für Unternehmen, die ihre Entwicklung in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Digitalisierung und Innovation weiter voranbringen wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Zuschuss für Einzelprojekte der experimentellen Entwicklung. Unterstützt wird die Weiterentwicklung prototypischer Bestandteile in den Technologiestufen TRL 7 und 8, mit Schwerpunkt auf Schlüsseltechnologien wie Quantentechnologien und Photonik, fortgeschrittene Werkstoffe, Produktionstechnologien und Robotik, Chips sowie Künstliche Intelligenz und Dateninnovation. Die maximale Förderung beträgt 1 Mio. EUR pro Projekt und Unternehmen; die Förderquote liegt bei 35 % für mittlere Unternehmen und 45 % für kleine Unternehmen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die aktuelle Ausschreibung ist von 01.06.2026 bis 15.10.2026, 12:00 Uhr geöffnet. Als Geltungsdauer ist 01.06.2026 bis 15.10.2026 angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Außerdem müssen die Antragstellenden die EU-KMU-Definition erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Ihnen ist etwas auf der Seite aufgefallen, das Sie uns mitteilen möchten? Oder haben Sie zusätzliche Informationen? Oder Du möchtest einen Kommentar abgeben?

Mit Absenden dieses Formulars willige ich ein, dass meine Daten zum Zwecke der Veröffentlichung und Verwaltung meines Kommentars verarbeitet werden. Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung. Es besteht keine Garantie der Veröffentlichung Ihrer Mitteilung.