Zuschuss

Innovation in Brandenburg (IiB)

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Brandenburg den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen. Es geht um den Aufbau, Umbau oder die Erweiterung von Gebäuden und Anlagen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Auch die Erstausstattung und bestimmte Geräteinvestitionen können gefördert werden. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Grundlage sind Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Gefördert werden Vorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dazu zählen auch bestimmte Einrichtungen im Bereich der Agrarforschung. Die Förderung soll helfen, Forschung und Innovation in Brandenburg zu stärken. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für Geräteinvestitionen gelten teilweise feste Stichtage.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Auch Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung können profitieren. Besonders passend ist die Förderung, wenn neue Forschungsräume, Umbauten oder neue Geräte geplant sind. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung einen Bezug zu Brandenburg hat.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
    • Für Geräteinvestitionen zu bestimmten Stichtagen, sonst fortlaufend
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation
    • Neu-, Um- oder Erweiterungsbaumaßnahmen einschließlich Erstausstattung
    • Geräteinvestitionen
    • Antragsteller mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Brandenburg
    • Vorhaben darf noch nicht begonnen haben
    • Gebäude und Geräte müssen mindestens 5 Jahre zweckentsprechend genutzt werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben hat bereits begonnen
    • Bei Geräteinvestitionen liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter 20.000 Euro
  • Anbieter der Förderung
    • Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Thema der Förderung
    • Forschungsinfrastruktur
    • Forschung
    • Entwicklung
    • Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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