Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Der Innovationskredit 4.0 ist ein Förderangebot in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Es richtet sich an Vorhaben rund um Innovation und Digitalisierung sowie an Investitionen und Betriebsmittel. Auch die Entwicklung und Einführung neuer Geschäftsmodelle kann unterstützt werden. Die Förderung läuft über die LfA Förderbank Bayern und wird über eine Hausbank beantragt.
Gefördert werden je nach Vorhaben Investitionen und damit verbundene Betriebsmittel. Bei innovativen Unternehmen kann auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf unterstützt werden. Die Kreditsumme liegt zwischen 25.000 Euro und 7,5 Millionen Euro je Vorhaben. Es kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden. Zusätzlich gibt es unter bestimmten Bedingungen einen Tilgungszuschuss.
Der Antrag wird nicht direkt bei der Förderbank gestellt, sondern über eine Bank vor Ort. Das Vorhaben muss gut vorbereitet sein und nach der Zusage innerhalb eines Jahres beginnen können. Die Förderung gibt es nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die Innovationen umsetzen oder ihre Digitalisierung voranbringen wollen. Auch für neue oder geänderte Geschäftsmodelle kann sie hilfreich sein. Ebenso kann sie für Unternehmen interessant sein, die Investitionen oder Betriebsmittel finanzieren möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- LfA Förderbank Bayern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern
- Erfüllung mindestens eines Kriteriums für innovative Vorhaben, Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen
- Vorhaben muss nach Zusage innerhalb eines Jahres beginnen können
- mögliche Ausschlusskriterien
- Betriebsübernahmen
- Umschuldungen
- Prolongationen
- Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern entsprechen
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Unternehmensfinanzierung
- Forschung und Innovation
- Digitalisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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