Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll die Einführung intelligenter Energiemanagementsysteme unterstützen. Diese Systeme steuern zum Beispiel Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Ladestationen automatisch und besser aufeinander abgestimmt. So sollen Energie effizienter genutzt, Kosten gesenkt und das Stromnetz entlastet werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, Gemeinden, Vereine und andere Organisationen mit Netzanschluss im Niederspannungsbereich in Österreich. Sie passt besonders für Standorte, an denen mindestens zwei steuerbare Energieanlagen oder Verbraucher eingebunden werden sollen, zum Beispiel Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen oder Ladepunkte. Nicht vorgesehen ist sie für Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung ist ein Zuschuss. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten, maximal 20.000 Euro pro Standort; für Großunternehmen gilt ein geringerer Fördersatz von 20 Prozent. Unterstützt werden die Planung, Anschaffung, Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme von automatisierten, kommunikationsfähigen Energiemanagementsystemen sowie begleitende Beratungsleistungen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Anträge können laufend bis spätestens 15.04.2027 um 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Einreichung ist nur möglich, solange noch Budgetmittel vorhanden sind; bei ausgeschöpftem Budget kann die Förderung vorzeitig enden. Der Antrag muss vor der ersten verbindlichen Bestellung oder vor einem anderen unumkehrbaren Projektstart eingereicht werden; nach Genehmigung ist die Umsetzung grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten abzuschließen, danach bleiben noch drei Monate für die Endabrechnung.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann abgelehnt werden, wenn die formalen oder inhaltlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, der Antrag unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht wird oder kein Budget mehr verfügbar ist. Nicht förderfähig sind außerdem Projekte von Trägerorganisationen von Energiegemeinschaften, Standorte ohne Niederspannungsanschluss, Anlagen mit einer Maximalkapazität von 250 kW oder mehr sowie Vorhaben, bei denen nicht mindestens zwei passende Kategorien von Erzeugern, Verbrauchern oder Speichern eingebunden werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind reine Cloud-Lösungen ohne lokale Steuerung, Systeme nur zur Eigenverbrauchsoptimierung, Maßnahmen ohne vorgeschriebenen Mindestfunktionsumfang, bereits anderweitig öffentlich geförderte gleiche Maßnahmen, gesetzlich verpflichtende Maßnahmen, gebrauchte Komponenten, bestimmte bar bezahlte oder zu kleine Rechnungen sowie Eigenleistungen ohne passende Montage- und Leistungsnachweise.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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