Zuschuss

Kinoförderung im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Kinoförderung unterstützt Vorhaben im Bereich Kino auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes. Es handelt sich um einen Zuschuss. Vor einer Antragstellung müssen sich Antragstellende im Serviceportal der Filmförderungsanstalt registrieren und ihre Stammdaten hinterlegen. Die Förderung folgt festen Einreichzeiträumen. Die genannten Termine sind unter Vorbehalt.

Die Förderung ist an eine Förderrichtlinie gebunden. Sie gilt bundesweit. Der Text nennt mehrere Zeiträume, in denen Anträge eingereicht werden können. Ab einem bestimmten Datum beginnt der erste Einreichzeitraum für das Jahr 2027. Weitere Details zur konkreten Ausgestaltung stehen in der Richtlinie und im Serviceportal.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen und andere Antragstellende, die Kinovorhaben planen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die in den Bereich Film und Kino fallen. Wer einen Antrag stellen will, muss sich vorher im Portal der Filmförderungsanstalt registrieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 17.04.2026 bis 25.06.2025
    • 26.06.2026 bis 27.08.2026
    • 28.08.2026 bis 08.10.2026
    • Ab 9. Oktober 2026 gilt der erste Einreichzeitraum für 2027
  • Ansprechpunkt
    • FFA Filmförderungsanstalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende bzw. Unternehmen müssen sich vorab im FFA-Serviceportal registrieren
    • Stammdaten müssen hinterlegt werden
    • Einreichung nur in den genannten Zeiträumen
  • Anbieter der Förderung
    • Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
  • Thema der Förderung
    • Kino
    • Filmförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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