Zuschuss

Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Wenn Sie als nicht wirtschaftlich tätige Organisation Maßnahmen planen, mit denen sich Treibhausgasemissionen verringern lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben zum Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie richtet sich an nicht wirtschaftlich tätige Organisationen, die Treibhausgasemissionen senken wollen. Gefördert werden zum Beispiel Studien, Planungen und Investitionen, die Energie sparen oder erneuerbare Energien besser nutzen. Auch intelligente Gebäudetechnik, smarte Energiesysteme und Demonstrationsvorhaben können unterstützt werden.

Die Förderung gibt es als Zuschuss. In der Regel können bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das Vorhaben muss bestimmte fachliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen, die Klimaschutzprojekte umsetzen möchten. Dazu gehören auch bestimmte kirchliche, gemeinnützige und kommunale Träger. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Energie sparen, die Energieeffizienz verbessern oder erneuerbare Energien besser einbinden. Auch für Planungen und vorbereitende Studien kann die Förderung interessant sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
  • Ansprechpunkt
    • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern
    • zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 20.000 Euro
    • bei Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen mindestens 2.000 Euro
    • notwendige Rechte und Genehmigungen liegen vor
    • Eigentum oder Nutzungsberechtigung am Projektstandort liegt vor
    • Vorhaben ist zweckmäßig und wirtschaftlich geplant
    • Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • Vorhaben dient der nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen
    • Förderung für Studien, Planungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz, smarte Gebäudetechnik, intelligente Energiesysteme, lokale Netze für erneuerbare Energien und Demonstrationsvorhaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Amortisationszeit unter 5 Jahren
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • Klimaschutz
    • Energieeinsparung
    • Energieeffizienz
    • erneuerbare Energien
    • smarte Gebäudetechnik
    • intelligente Energiesysteme

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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