Zuschuss, Darlehen

Kommunaler Investitionsfonds

Wenn Sie kommunale Infrastrukturinvestitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder eine Zuweisung erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Kommunale Investitionsfonds unterstützt kommunale Infrastrukturinvestitionen in Schleswig-Holstein. Die Förderung kann als zinsgünstiges Darlehen oder als Zuweisung gewährt werden. Es geht um Vorhaben, die die kommunale Infrastruktur verbessern oder neu schaffen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Für ein Darlehen und für eine Zuweisung gelten Mindestbeträge. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Das Darlehen kann bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten betragen. Ein Darlehen muss im Einzelfall mindestens 80.000 Euro betragen. Eine Zuweisung muss im Einzelfall mindestens 50.000 Euro betragen. Der Antrag ist bis zum 31.12. für Maßnahmen im folgenden Jahr einzureichen. Zuständig ist das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport. Je nach Antragsteller läuft der Antrag über die Landrätin oder den Landrat oder über die Trägerkommune.

Es gibt auch klare Regeln für die Förderung. Bei bestimmten Finanzierungsmodellen muss die geförderte Investition im Eigentum der Antragstellenden sein oder werden. Außerdem muss das Finanzierungsmodell wirtschaftlich sein und das Vergaberecht eingehalten werden. Für einige Bereiche gibt es keine Förderung, zum Beispiel für Krankenhäuser, Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Pflegedienstes, den öffentlichen Personennahverkehr sowie bestimmte Kraftwerksanlagen und Ausstattungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und kommunale Einrichtungen in Schleswig-Holstein, die Infrastrukturprojekte planen. Dazu gehören zum Beispiel Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände. Auch andere kommunale Träger können unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt sein. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit hohem Investitionsbedarf.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12. für Maßnahmen im folgenden Jahr
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • kommunale Infrastrukturinvestitionen
    • Antragstellende müssen je nach Finanzierungsmodell Eigentümerin oder Eigentümer der geförderten Investition sein oder werden
    • das Finanzierungsmodell muss mindestens ebenso wirtschaftlich sein wie eine herkömmliche Finanzierung
    • das Vergaberecht muss eingehalten werden
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Finanzierungen von Krankenhäusern
    • sonstige kommunale Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Pflegedienstes
    • öffentlicher Personennahverkehr
    • Kraftwerksanlagen zur Energie- und Wärmeversorgung
    • Ausstattung, Fahrzeuge und Maschinen
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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