Zuschuss

Kompetenzentwicklung

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten weiterzuentwickeln. Unterstützt werden Weiterbildungen zu technologischer Innovation sowie zum grünen und digitalen Wandel. So sollen Unternehmen besser auf neue Anforderungen und Chancen reagieren können.

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 21.12.2026   Quelle: mimit.gov.it Förderregion: Italien

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Fähigkeiten ihrer Beschäftigten weiterzuentwickeln. Unterstützt werden Weiterbildungen zu technologischer Innovation sowie zum grünen und digitalen Wandel. So sollen Unternehmen besser auf neue Anforderungen und Chancen reagieren können.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Mikrounternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien sinnvoll. Sie richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten in wichtigen Zukunftsthemen weiterbilden möchten. Besonders relevant ist sie auch für Unternehmen aus den Bereichen Automotive sowie Mode, Textil und Einrichtung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines direkten Beitrags zu den Ausgaben. Gefördert werden Weiterbildungsvorhaben für Beschäftigte mit förderfähigen Kosten zwischen 10.000 und 60.000 Euro je Unternehmen; grundsätzlich werden 50 % der förderfähigen Ausgaben übernommen. Bei überregionalen Gemeinschaftsprojekten mehrerer Unternehmen kann der Zuschuss für Mikro- und kleine Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Anträge für das zweite Antragsfenster können vom 10. September 2026 ab 12:00 Uhr bis zum 21. Dezember 2026 um 12:00 Uhr gestellt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich über das Online-Verfahren des zuständigen Projektträgers möglich. Außerdem müssen die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung beginnen und grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein; eine Verlängerung um weitere 6 Monate ist möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Eine Förderung kommt nicht in Betracht, wenn das Unternehmen nicht ordnungsgemäß gegründet, nicht im Unternehmensregister eingetragen oder nicht aktiv ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen in freiwilliger Liquidation, in Insolvenz- oder ähnlichen Verfahren, ohne mindestens einen festgestellten und hinterlegten Jahresabschluss beziehungsweise ohne mindestens eine eingereichte Einkommenserklärung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Nicht förderfähig sind außerdem Unternehmen, die unzulässige EU-Beihilfen nicht zurückgezahlt haben, Rückforderungen aus früheren Förderungen des Ministeriums nicht erfüllt haben, in ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren tätig sind oder die Vorgaben zur Versicherung gegen Katastrophenrisiken nicht einhalten. Auch Vorhaben sind ausgeschlossen, wenn sie außerhalb der genannten Regionen umgesetzt werden, wenn die Weiterbildung nicht von unabhängigen und ausreichend erfahrenen Anbietern durchgeführt wird, wenn der Vertrag schon vor dem Förderantrag abgeschlossen wurde oder wenn die förderfähigen Kosten unter 10.000 Euro oder über 60.000 Euro liegen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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