Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung ermöglicht es Personen, die ein behindertes Kind pflegen, sich kostenlos in der Pensionsversicherung selbst zu versichern. Dies soll sicherstellen, dass diese Pflegepersonen auch im Alter abgesichert sind. Die Selbstversicherung kann bis zum 40. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die überwiegend in häuslicher Umgebung ein behindertes Kind pflegen. Dazu zählen nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Wahleltern, Großeltern, Wahlgroßeltern, Stiefeltern und Pflegeeltern. Diese Personen haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung. Pflegepersonen können sich kostenlos selbst versichern, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Die Selbstversicherung kann bis zu zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden und unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend für bis zu 10 Jahre beantragt werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Selbstversicherung kann bis zu zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Zudem ist eine rückwirkende Antragstellung bis maximal zum Jahr 1988 möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Ausschlusskriterium ist, dass nur eine Person die Selbstversicherung in Anspruch nehmen kann. Zudem muss die Pflege des Kindes überwiegend die Arbeitskraft der Pflegeperson in Anspruch nehmen.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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