Darlehen

Krankenhausinvestitionen; Beantragung einer Förderung

Einzelförderung von Investitionen (Art. 11 Bayerisches Krankenhausgesetz - BayKrG) Folgende Investitionen werden einzeln gefördert: Die Errichtung von Krankenhäusern (Umbau, Erweiterungsbau, Neubau) einschließlich der damit in notwendigem Zusammenhang stehenden Erstausstattung sowie umfassende Gesamtsanierungsmaßnahmen, die Wiederbeschaffung einschließlich der Ergänzungsbeschaffung von mittelfristigen Anlagegütern (durchschnittliche Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren), die Ergänzungsbeschaffun

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung für Krankenhausinvestitionen in Bayern unterstützt verschiedene Arten von Investitionen, wie den Neubau, Umbau oder die umfassende Sanierung von Krankenhäusern. Auch die Wiederbeschaffung von mittelfristigen und kurzfristigen Anlagegütern wird gefördert, wenn diese über die übliche Anpassung hinausgehen. Die Finanzierung erfolgt über das Bayerische Jahreskrankenhausbauprogramm, wobei die Fördermittel in Form von Einzelförderungen oder pauschalen Mitteln bereitgestellt werden. Zudem können auch Nutzungsentgelte und Lasten aus Investitionsdarlehen gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt durch den Krankenhausträger bei der zuständigen Regierung. Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern. Die Investitionskosten müssen notwendig und wirtschaftlich sein. Es gibt jedoch Ausschlusskriterien, wie die Kosten für ambulante Versorgungen oder die Anmietung bereits betriebener Krankenhäuser.

Die Förderung zielt darauf ab, die Krankenhausversorgung in Bayern zu verbessern und sicherzustellen, dass die Einrichtungen den aktuellen medizinischen Standards entsprechen. Die Anträge können online eingereicht werden, und die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Komplexität des Vorhabens ab.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Krankenhausträger in Bayern, die in den Krankenhausplan aufgenommen sind oder deren Bedarf festgestellt wurde. Sie richtet sich an Einrichtungen, die Investitionen in Neubauten, Umbauten oder Sanierungen planen, um die medizinische Versorgung zu verbessern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Von der örtlich zuständigen Regierung gesetzte Fristen
  • Ansprechpunkt: Regierungen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Aufnahme in den Krankenhausplan
    • Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Investitionskosten
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Kosten für ambulante oder rehabilitative Versorgung
    • Erwerb oder Anmietung bereits betriebener Krankenhäuser
    • Vorfinanzierung des Krankenhausträgers
    • Kosten des eigenen Personals
  • Anbieter der Förderung: Regierungen
  • Thema der Förderung: Krankenhausinvestitionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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