Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung hat das Ziel, die Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Dies soll durch den Ausbau von Fachkraftstellen für Sprache und durch fachliche Beratungen erreicht werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Erziehung und Bildung von Kindern geleistet.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche, freie oder private Träger von Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Diese Träger möchten die Sprachförderung in ihren Einrichtungen stärken und zusätzliche Fachkräfte für Sprache einstellen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der die Personalkosten für Fachkräfte Sprache abdeckt. Der Zuschuss basiert auf der Bruttovergütung der Fachkräfte, einschließlich der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen. Die maximale Förderung beträgt bis zu 28.500 € pro Kita-Jahr für eine halbe Fachkraftstelle, und bei bestimmten Bedingungen kann sich dieser Betrag verdoppeln.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Die Antragsfrist für die Förderung des Kita-Jahres 2025/2026 und/oder 2026/2027 ist bereits abgelaufen. Verwendungsnachweise müssen bis zum 31.12.2026 für das Kita-Jahr 2025/2026 und bis zum 31.12.2027 für das Kita-Jahr 2026/2027 eingereicht werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch wird abgelehnt, wenn für die zu fördernde Stelle bereits eine Förderung aus einem anderen Programm der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes gewährt wird. Zudem sind Kosten für Personal, das nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt, nicht förderfähig.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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