Zuschuss

L-Bank: Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende

Die Förderung dient dazu, neue Wohnheimplätze für Auszubildende in Baden-Württemberg zu schaffen und zu finanzieren. Sie unterstützt den erstmaligen Erwerb und die Errichtung dieser Wohnheimplätze durch einen einmaligen Zuschuss.

Stand 08.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient dazu, neue Wohnheimplätze für Auszubildende in Baden-Württemberg zu schaffen und zu finanzieren. Sie unterstützt den erstmaligen Erwerb und die Errichtung dieser Wohnheimplätze durch einen einmaligen Zuschuss. Ziel ist es, den Wohnraum für Auszubildende zu verbessern und ihnen eine dauerhafte Unterkunft zu bieten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, Wohnungsunternehmen und private Investoren, die Wohnheimplätze für Auszubildende schaffen möchten. Sie richtet sich an alle, die die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und bereit sind, die geforderten Bedingungen einzuhalten.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die als Anteilsfinanzierung für den Neubau oder Ersterwerb von Wohnheimplätzen bereitgestellt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Wohnheimplätze und kann bis zu 55.400 EUR pro Doppelzimmer betragen. Um die Förderung zu erhalten, müssen die Wohnheimplätze an berechtigte Personen vermietet werden und die Miete muss unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Die Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Es dürfen keine Verträge über die Errichtung oder den Erwerb der Wohnheimplätze abgeschlossen sein, bevor der Antrag eingereicht wurde. Der Antrag muss in schriftlicher Form erfolgen und die gedruckte Version muss unterschrieben per Post eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag auf Förderung wird abgelehnt, wenn die Wohnheimplätze nur für eine vorübergehende Unterbringung von Auszubildenden vorgesehen sind. Zudem müssen mindestens vier Wohnheimplätze innerhalb eines Objekts geschaffen werden, und die geförderten Plätze dürfen nur an Auszubildende mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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