Zuschuss

Laienhelfer; Beantragung einer Förderung für die Betreuung von psychisch Kranken

Zweck Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden. Gegenstand Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.

Stand 11.06.2026 Nächste Abgabefrist 01.03.2027   Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung für Laienhelfer zielt darauf ab, psychisch kranken Menschen die Teilnahme am normalen Leben zu erleichtern und Vorurteile abzubauen. Gefördert werden die Kosten, die den Laienhelfern bei der Betreuung psychisch Kranker entstehen. Jeder Laienhelfer kann eine Kostenpauschale von bis zu 155 Euro pro Jahr erhalten, die sich verringert, wenn der Helfer nicht durchgehend tätig ist. Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Um gefördert zu werden, müssen die Laienhelfer in einer Gruppe von mindestens vier Personen ehrenamtlich und regelmäßig arbeiten. Zudem ist eine fachliche Begleitung der Laienhelfer erforderlich. Für die erstmalige Förderung müssen die Voraussetzungen bereits seit etwa einem Jahr vor dem Bewilligungszeitraum erfüllt sein. Anträge müssen bei der zuständigen Regierung eingereicht werden.

Die Anträge für das laufende Jahr müssen bis zum 1. März eingereicht werden. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Es sind bestimmte Unterlagen erforderlich, darunter ein Förderantrag und gegebenenfalls eine Bestätigung über die Qualifikation der Laienarbeit.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Verbände der freien Wohlfahrtspflege und deren angeschlossene Organisationen, die Laienhelfer beschäftigen. Diese Helfer unterstützen psychisch kranke Menschen und tragen zur Integration in die Gesellschaft bei. Die Förderung richtet sich an Gruppen, die regelmäßig und ehrenamtlich tätig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 1. März des laufenden Jahres
  • Ansprechpunkt: Regierungen
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Laienhelfer müssen in einer Gruppe von mindestens vier Personen arbeiten
    • Regelmäßige und ehrenamtliche Tätigkeit über das ganze Jahr
    • Fachliche Begleitung der Laienhelfer
  • mögliche Ausschlusskriterien: keine
  • Anbieter der Förderung: Regierungen
  • Thema der Förderung: Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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