Zuschuss

Landes-Technologieförderung – G – Investitionen gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen

Wenn Sie in Sachsen als unabhängige Forschungseinrichtung Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur tätigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt gemeinnützige, externe Industrieforschungseinrichtungen in Sachsen bei Investitionen. Es geht darum, die wissenschaftlich-technische Infrastruktur zu verbessern, also zum Beispiel Gebäude, Anlagen oder andere wichtige Ausstattungen. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den nicht wirtschaftlichen Teil abdecken.

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dafür gibt es feste Stichtage bei der Sächsischen Aufbaubank. Bei kleineren Vorhaben mit Ausgaben unter 100.000 Euro ist ein Start ab Antragstellung möglich. Bei höheren Ausgaben muss in der Regel erst die Genehmigung abgewartet werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb in Sachsen. Sie richtet sich an Einrichtungen, die nicht zu einer Hochschule gehören und nicht bereits eine starke institutionelle Grundförderung erhalten. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Forschung und Entwicklung technisch besser ausstatten sollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
    • zu den genannten Stichtagen
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtung
    • Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen
    • nicht Teil einer Hochschule
    • nicht Teil einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft
    • keine institutionelle Grundförderung von mehr als 20 Prozent
    • Vorhaben im Freistaat Sachsen
    • Investitionen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Teil einer Hochschule
    • Teil einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft
    • institutionelle Grundförderung von mehr als 20 Prozent
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Investitionen zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur
    • Forschung und Entwicklung
    • Infrastruktur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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