Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Investitionen in Produktionsanlagen und Produktionsprozesse finanzieren. Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 15 % zu senken.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro gedacht. Sinnvoll ist sie vor allem für Vorhaben in der Produktion, bei denen Energie gespart und Emissionen deutlich verringert werden sollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Es handelt sich um ein Darlehen mit deutlich günstigeren Konditionen als am Markt. Möglich sind bis zu 15 Millionen Euro je Vorhaben, eine Finanzierung von bis zu 100 % sowie Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahren; bei Bedarf sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre möglich. Die Beantragung und Auszahlung laufen über die Hausbank, und bei Bedarf kann die LfA das Risiko für die Hausbank teilweise übernehmen.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Es sind keine festen Antragsfristen genannt. Für die Konditionen ist das Zusagedatum der LfA gegenüber der Hausbank maßgeblich.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Gefördert werden nur Vorhaben, die zu einer Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % führen. Voraussetzung ist grundsätzlich ein Transformationsplan; kleine Unternehmen müssen keinen vorlegen, mittlere Unternehmen können stattdessen bestimmte Nachweise wie eine Zertifizierung, eine Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk oder EMAS einreichen. Wenn keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind und auch keine passende Risikoabsicherung möglich ist, kann die Förderung erschwert oder abgelehnt werden.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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