Zuschüsse

LFI M-V: Ersteinstellung von Personal

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern helfen, zusätzliches Personal mit Hochschulabschluss, Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung oder Technikerabschluss einzustellen. Dafür gibt es Zuschüsse zu den Personalausgaben. Ziel ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Land.

Stand 24.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Landes­förder­institut Mecklenburg-Vorpommern Förderregion: Mecklenburg-Vorpommern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern helfen, zusätzliches Personal mit Hochschulabschluss, Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung oder Technikerabschluss einzustellen. Dafür gibt es Zuschüsse zu den Personalausgaben. Ziel ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Land.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Auch Unternehmen mit industrienahen Dienstleistungen im Bereich der maritimen Wirtschaft können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Haupttätigkeit nicht zu ausgeschlossenen Wirtschaftszweigen gehört.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu direkten Personalausgaben für neue und zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden Bruttolohn vor Steuern und gesetzliche Sozialausgaben für unbefristete Arbeitsverträge, wenn der Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern liegt und bestimmte Mindestgehälter eingehalten werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben und ist auf maximal 30.000,00 EUR in den ersten 12 Monaten sowie maximal 15.000,00 EUR in den folgenden 12 Monaten begrenzt; die Förderhöchstdauer beträgt 24 Monate ab dem Einstellungsdatum.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss schriftlich und vollständig vor dem Vorhabenbeginn eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Arbeitsvertrages. Nach Eingang des Antrags darf mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen, deren Haupttätigkeit in ausgeschlossenen Wirtschaftszweigen liegt. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen aus Bereichen, die vom Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 2023/2831 ausgenommen sind, insbesondere Unternehmen der Fischerei, Aquakultur oder der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Außerdem ist eine Förderung nicht möglich, wenn der Arbeitsplatz nicht in Mecklenburg-Vorpommern liegt, wenn kein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird oder wenn die geforderten Mindestgehälter nicht erreicht werden. Auch wenn die eingestellte Person keine Ersteinstellung ist und ihr technischer Hochschul-, Meister- oder Technikerabschluss bei Antragstellung länger als drei Jahre zurückliegt, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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