Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Damit sollen die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt, Strukturprobleme in Regionen abgefedert und die regionale Wirtschaftsentwicklung gefördert werden. Gefördert werden Vorhaben, die unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforderlich sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für kommunale Träger wie Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise sowie für weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll. Sie kann auch für steuerbegünstigte oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen geeignet sein, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sinnvoll ist sie für Träger, die Infrastrukturmaßnahmen zur Unterstützung von Wirtschaft, Forschung, Tourismus oder beruflicher Bildung umsetzen wollen.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Das Land kann Vorhaben mit bis zu 90 % fördern, wenn sich die Maßnahme in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt und mindestens eine zusätzliche Voraussetzung erfüllt, zum Beispiel interkommunale Zusammenarbeit, ein Beitrag zur klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft oder ein besonderer Beitrag zur Fachkräftesicherung. Anträge müssen schriftlich und vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden; außerdem soll die Bewilligungsbehörde schon vor dem eigentlichen Förderantrag mit einem Vorantragsformular über die Eckdaten informiert werden.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, also vor dem Abschluss jeglicher Liefer- und Leistungsverträge. Außerdem soll die Bewilligungsbehörde bereits vor der Stellung des Förderantrags über die Eckdaten des geplanten Vorhabens informiert werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Ein Fördergesuch kann ausgeschlossen sein, wenn der Antrag erst nach Beginn des Vorhabens gestellt wird. Es besteht außerdem kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung. Bei juristischen Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen oder nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein; andernfalls kommt eine Förderung nicht in Betracht. Für die Erschließung von Gewerbegebieten ist der Höchstfördersatz nur vorgesehen, wenn die Eigenschaft als nachhaltiges Gewerbegebiet positiv beurteilt wird.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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