Zuschuss

Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns (VV Stadt- und Dorfgrün)

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie mehr Grünflächen im öffentlichen Raum Ihrer Stadt oder Ihres Dorfes schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen, die mehr Grünflächen im öffentlichen Raum schaffen. Es geht um Projekte in Städten und Dörfern, die das Stadt- und Dorfgrün verbessern. Die Förderung gibt es als Zuschuss.

Gefördert werden zum Beispiel Informations-, Beratungs- und Bildungsangebote, Fortbildungen für kommunales Personal, Gutachten und Untersuchungen sowie Maßnahmen für mehr und besser vernetztes Grün. Auch der klimaresiliente Ersatz abgestorbener Bäume und Sträucher, die Begrünung von Straßen und öffentlichen Plätzen sowie Pilotprojekte können gefördert werden. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Bei Entsiegelung kann der Höchstbetrag um bis zu 10.000 Euro erhöht werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und öffentliche Unternehmen. Auch andere Projektträger können sie nutzen, wenn sie kommunale Aufgaben wahrnehmen. Besonders passend ist sie für Vorhaben, die Grün im öffentlichen Raum planen, verbessern oder neu schaffen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen im öffentlichen Raum von Städten und Dörfern
    • vorrangig in Verdichtungsräumen sowie Ober- und Mittelzentren
    • Ansaaten und Pflanzungen möglichst mit autochthonem Saat- und Pflanzgut
    • bei Obstbaumpflanzungen möglichst Hochstämme regional typischer oder standortangepasster Sorten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, zu deren Durchführung eine rechtliche Verpflichtung besteht
  • Anbieter der Förderung
    • Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
  • Thema der Förderung
    • Stadt- und Dorfgrün
    • Grünflächen im öffentlichen Raum
    • Klimaanpassung und Biodiversität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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