Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Meistergründungsprämie Brandenburg ist ein Förderprogramm für die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs in Brandenburg. Es gibt einen Zuschuss für Menschen mit Meistertitel im Handwerk oder mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation. Die Förderung kann auch bei einer tätigen Beteiligung an einem Betrieb genutzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen. Zuerst gibt es eine Basisförderung für die Gründung oder Übernahme eines Betriebs. Zusätzlich kann es Geld geben, wenn neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen werden. Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.
Der Antrag soll vor der Gründung, Übernahme oder Beteiligung gestellt werden. Es müssen betriebliche Investitionen und Betriebsausgaben in passender Höhe nachgewiesen werden. Für die Förderung gelten weitere fachliche und persönliche Voraussetzungen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Brandenburg selbstständig machen wollen. Sie passt auch für Personen mit einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation im Handwerk. Auch Handwerksunternehmen können profitieren, wenn sie von solchen Personen gegründet, übernommen oder beteiligt werden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung
- Ansprechpunkt
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister oder gleichwertige ausländische Berufsqualifikation
- Selbstständige Tätigkeit in Brandenburg
- Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb
- Bei tätiger Beteiligung mindestens 30 Prozent Kapitalanteil
- Bei tätiger Beteiligung Bestellung zur Geschäftsführerin oder zum Geschäftsführer
- Vollerwerb
- Erstmalige Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung für die Basisförderung
- Beratung durch die zuständige Handwerkskammer
- Nachweis betrieblicher Investitionen und Betriebsausgaben mindestens in Höhe des beantragten Zuschusses
- Schaffung eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes, von zwei Teilzeitplätzen oder eines Ausbildungsplatzes für die zusätzliche Förderung
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und kein passender Aufenthaltstitel
- Keine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
- Keine Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Vollerwerb
- Keine erstmalige Selbstständigkeit nach der Meisterprüfung für die Basisförderung
- Keine Beratung durch die zuständige Handwerkskammer
- Arbeits- oder Ausbildungsplätze werden nicht mindestens 12 Monate besetzt
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz
- Thema der Förderung
- Existenzgründung und Unternehmensnachfolge im Handwerk in Brandenburg
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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