MFG Filmförderung: Investitionsförderung für gewerbliche Filmtheater

Die Förderung soll gewerbliche Filmtheater bei der Modernisierung ihrer Ausstattung und Technik sowie bei Umbaumaßnahmen unterstützen. In Einzelfällen können auch Maßnahmen für Marketing, Kundenbindung und besondere filmbezogene Veranstaltungen gefördert werden.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: MFG Filmförderung Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll gewerbliche Filmtheater bei der Modernisierung ihrer Ausstattung und Technik sowie bei Umbaumaßnahmen unterstützen. In Einzelfällen können auch Maßnahmen für Marketing, Kundenbindung und besondere filmbezogene Veranstaltungen gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für gewerbliche Filmtheaterbetreiber*innen in Baden-Württemberg gedacht. Sinnvoll ist sie für Kinos, die investieren, umbauen, verlagern oder neu errichten wollen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt höchstens 30 Prozent der anerkennungsfähigen Gesamtkosten und maximal 50.000 Euro pro Einzelfall; für Marketing, Kundenbindung und besondere filmbezogene Veranstaltungen sind bis zu 10.000 Euro möglich. Eigenleistungen zählen nicht als förderfähige Kosten und auch nicht als Finanzierungsmittel.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Für die Wahrung der Antragsfrist zählt das Datum des postalischen Eingangs bei der MFG. Vor der Einreichung soll spätestens 14 Tage vor Ablauf der Antragsfrist ein persönlicher oder telefonischer Beratungstermin vereinbart werden. Mit der Maßnahme darf nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein; in begründeten Fällen kann ein vorläufiger Antrag vor Beginn ausnahmsweise möglich sein.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die gegen die Verfassung oder gegen Gesetze verstoßen. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden, und Anträge können nicht bewilligt werden, wenn sich das Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der AGVO befindet. Außerdem sind unter anderem der Kauf von Grundstücken und Gebäuden, Übernahmekosten, allgemeine Bürokosten sowie Leasing beweglicher Sachen und Außenanlagen nicht förderfähig.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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