Zuschuss

Mikrodarlehen (MKD) Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Die Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) bietet Darlehen für den Mittelstand. Sie richtet sich an Unternehmen des Mittelstands und stellt eine Fördermöglichkeit in Form von Darlehen bereit.

Stand 01.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Sächsische Aufbaubank (SAB) Förderregion: Sachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen und Betriebsmittel für die Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen unterstützen. Sie hilft also dabei, ein Unternehmen zu gründen, zu übernehmen oder weiter zu festigen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie für junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung gedacht. Sie ist auch sinnvoll bei einer Unternehmensnachfolge, bei einer erneuten Gründung oder wenn eine tätige Beteiligung an einem Unternehmen erworben wird.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um ein Darlehen, also um ein Mikrodarlehen. Es gibt bis zu 30.000 Euro je Vorhaben, mindestens 5.000 Euro, mit einem Zinssatz von 2 % pro Jahr, einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren und 1 Jahr tilgungsfrei; die Auszahlung erfolgt in einer Summe. Der Antrag und auch der Verwendungsnachweis laufen über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Darlehensabruf muss innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss erfolgen. Der Verwendungsnachweis muss 12 Monate nach der Auszahlung eingereicht werden. Außerdem darf der Vorhabensbeginn nicht vor dem Eingang der Bestätigung zum Förderantrag liegen.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden unter anderem Fahrzeuge im Straßengüterverkehr, Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Beratungen zur Unternehmensgründung. Auch bestimmte Vorhaben mit Wohnimmobilien in Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie exportbezogene oder importbegünstigende Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Handelsvertreter, Autohäuser, Auto- und Autoteilehandel, Tankstellen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Antragsteller mit laufendem oder eröffnetem Insolvenzverfahren, Personen mit eidesstattlicher Versicherung oder Vermögensauskunft sowie Unternehmen der Primärerzeugung und bestimmte Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung. Ein Antrag wird auch abgelehnt, wenn das Vorhaben nicht im Haupterwerb erfolgt oder wenn eine neu gegründete Gesellschaft in derselben oder einer ähnlichen Branche wie ein bereits bestehendes Unternehmen tätig ist. Außerdem ist keine Förderung möglich, wenn mit dem Vorhaben schon vor der Förderbestätigung begonnen wurde.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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