Zuschuss

Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Wenn Sie eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen bei einer Unternehmensberatung. Es gibt dafür einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Gefördert werden Beratungen zu wichtigen Fragen im Unternehmen, zum Beispiel zu Strategie, Finanzen, Personal, Technik, Organisation, Digitalisierung, Märkten, Nachfolge und Umwelt. Der Antrag soll vor Beginn der Beratung gestellt werden. Nach Eingang des Antrags kann die Beratung schon beginnen, ohne dass die Förderung verloren geht. Es gibt auch die Möglichkeit, den Antrag über einen Qualitätssicherer zu stellen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Beratung muss einen ausreichenden Umfang haben. Für manche Themen sind vorherige Beratungen oder Nachweise nötig. Pro Jahr sind nur bestimmte Beträge förderfähig. Eine Förderung kann nur einmal innerhalb von 12 Monaten bewilligt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Sie passt besonders gut, wenn ein Unternehmen fachliche Hilfe für wichtige Entscheidungen oder Veränderungen braucht. Auch junge Unternehmen können sie nutzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Für Beratungen zu Außenwirtschaft oder Umwelt gelten zusätzliche Regeln.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
    • Beratungsbedarf von mindestens 5 Tagewerken
    • Bei jungen Unternehmen: Gründung höchstens 2 Jahre zurückliegend
    • Für Beratungen zu außenwirtschaftlichen oder umweltrelevanten Themen: vorherige kostenfreie Erstberatung bei den zuständigen Kammern
    • In geeigneten Fällen vorherige Nutzung von Standardleistungen der Kammern
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Förderung nur einmal innerhalb von 12 Monaten
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensberatung und Coaching für Unternehmen in Sachsen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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