Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Giganetzausbau und Lückenschluss in Grauen Flecken in Niedersachsen 2.0

Die Förderung soll den Ausbau von gigabitfähigen Netzen in sogenannten Grauen Flecken in Niedersachsen unterstützen. Ziel ist ein nachhaltiger, leistungsfähiger und technologieneutraler Breitbandausbau. Neu ist auch die Förderung von Lückenschlüssen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll den Ausbau von gigabitfähigen Netzen in sogenannten Grauen Flecken in Niedersachsen unterstützen. Ziel ist ein nachhaltiger, leistungsfähiger und technologieneutraler Breitbandausbau. Neu ist auch die Förderung von Lückenschlüssen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover und deren kommunale Zweckverbände sinnvoll. Auch Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft können sie nutzen. Gemeinden und Samtgemeinden können auf Antrag ebenfalls förderfähig sein.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von grundsätzlich bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibenden von Breitbandinfrastrukturen sowie Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells. Zusätzlich wird eine Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Breitbandprojekte angeboten.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Ein Antrag bei der NBank ist erst möglich, nachdem zuvor ein Antrag im Rahmen der Bundesrichtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus gestellt wurde. Für das Förderverfahren wird außerdem eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger empfohlen. Weitere feste Abgabefristen sind im Material nicht genannt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben nach Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes. Ebenfalls ausgeschlossen sind Finanzierungs- und Personalkosten sowie andere nicht investive Ausgaben. Bereits abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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