Privatpersonen | Zuschuss

NBank - Gründungsstipendium

Die Förderung soll Gründungen in Niedersachsen unterstützen. Gefördert werden innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmensideen in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Das Geld soll den Lebensunterhalt während der Gründung und Ausgaben rund um die Gründung sichern.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gründungen in Niedersachsen unterstützen. Gefördert werden innovative, digitale oder wissensorientierte Unternehmensideen in der Pre-Seed- und Seed-Phase. Das Geld soll den Lebensunterhalt während der Gründung und Ausgaben rund um die Gründung sichern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für natürliche Personen ab 18 Jahren gedacht, die in Niedersachsen ein Unternehmen gründen möchten. Sinnvoll ist sie für Einzelpersonen und auch für Teams mit bis zu drei Personen, wenn jede Person einen eigenen Antrag stellt. Die antragstellende Person muss ihren Wohnsitz und die spätere Betriebsstätte in Niedersachsen haben.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Er beträgt 2.200 Euro im Monat für Gründende mit abgeschlossenem Studium oder abgeschlossener Ausbildung und 1.100 Euro im Monat für Gründende während des Studiums, in Ausbildung oder ohne Abschluss. Die Förderung läuft höchstens 10 Monate und wird monatlich ausgezahlt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bis zum Zeitpunkt der Bewilligung darf die Gründung noch nicht erfolgt sein. Die Auszahlung erfolgt monatlich zum 15. des laufenden Monats.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht möglich ist die Förderung, wenn das Stipendium gleichzeitig mit anderen Stipendien, besonders mit einer EXIST-Förderung, kombiniert werden soll. Auch eine andere berufliche Tätigkeit mit durchschnittlich mehr als 10 Stunden pro Woche oder eine andere öffentliche Leistung zur Finanzierung des Lebensunterhalts schließt die Förderung aus. Leistungen nach dem SGB III, also zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss, dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden. Außerdem muss die Gründung während des Förderzeitraums durch eine akkreditierte begleitende Einrichtung begleitet werden, und diese Einrichtung muss bestimmte Anforderungen erfüllen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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