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NBank - Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Die Förderung soll Forschung, Innovation und den Wissenstransfer in Niedersachsen stärken. Sie unterstützt den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen sowie Projekte mit praktischem Nutzen, zum Beispiel in Kooperation mit Unternehmen oder für Klimaschutz in Mooren.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 12.11.2025  abgelaufen Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Forschung, Innovation und den Wissenstransfer in Niedersachsen stärken. Sie unterstützt den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen sowie Projekte mit praktischem Nutzen, zum Beispiel in Kooperation mit Unternehmen oder für Klimaschutz in Mooren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Universitäten, Fachhochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Auch Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts und Vereine können für bestimmte Vorhaben gefördert werden.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Gefördert werden unter anderem Forschungsinfrastrukturen, Gründungs- und Innovationsräume, Kooperationsprojekte mit regionalen Unternehmen, Innovationsverbünde sowie Vorhaben zu Klimaschutz in Mooren. Die Förderhöhe liegt je nach Gebiet bei bis zu 40 % im SER-Gebiet oder bis zu 60 % im ÜR-Gebiet; inklusive Landesmittel sind bei bestimmten Vorhaben bis zu 80 % möglich, für Projekte zu Innovationen für Klimaschutz in Mooren ist unter Bedingungen auch eine Vollfinanzierung möglich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Nach aktuellem Stand sind in dieser Förderperiode 2021–2027 keine weiteren Stichtage mehr geplant; nur für Verbundvorhaben ist nach positiver Begutachtung noch eine Aufforderung zur Antragstellung in Stufe 2 vorgesehen. Ein genannter Stichtag ist der 12.11.2025 für Verbundvorhaben in der Übergangsregion.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits aus anderen EFRE-Landesprogrammen oder aus anderen EU-Mitteln, aus Bundesmitteln oder aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert werden. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen in Schwierigkeiten.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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