Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen | Zuschuss

NBank - Innovative Bildungsprojekte der beruflichen Erstausbildung

Die Förderung soll innovative Bildungsprojekte in der beruflichen Erstausbildung unterstützen. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern und den Übergang von der Ausbildung in Beschäftigung zu erleichtern. Außerdem werden Projekte gefördert, die neue bildungspolitische Ansätze und bessere Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung entwickeln.

Stand 31.07.2026 Nächste Abgabefrist 30.09.2026   Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll innovative Bildungsprojekte in der beruflichen Erstausbildung unterstützen. Ziel ist es, den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern und den Übergang von der Ausbildung in Beschäftigung zu erleichtern. Außerdem werden Projekte gefördert, die neue bildungspolitische Ansätze und bessere Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung entwickeln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für andere geeignete Einrichtungen, zum Beispiel Kammern und andere juristische Personen. Sie richtet sich an Projekte in Niedersachsen, die innovative Ideen für die berufliche Bildung umsetzen wollen. Auch öffentliche Einrichtungen können dazugehören, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dieser beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Zusätzlich bietet die NBank eine unabhängige, individuelle und bedarfsgerechte Beratung an; die Projektlaufzeit beträgt grundsätzlich 24 Monate.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der nächste Antragsstichtag ist der 30.09.2026. Der Antrag muss vor Beginn des Projekts über das Kundenportal gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gelten besondere Regeln zum vorzeitigen Projektstart.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Projekte, die bereits aus anderen ESF+-Mitteln, aus anderen Landes- oder Bundesprogrammen oder aus anderen EU-Mitteln gefördert werden, insbesondere aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums oder dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte für Auszubildende oder Beschäftigte der Landesverwaltung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; der Projektstart erfolgt immer auf eigenes Risiko.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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