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NBank - MikroSTARTer Niedersachsen

Die Förderung soll Gründungen und Unternehmensnachfolgen in Niedersachsen unterstützen, besonders bei kleinen Gründungen. Sie soll Existenzen sichern und dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen oder erhalten. Außerdem kann sie helfen, die Bonität bei anderen Krediten zu verbessern.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Gründungen und Unternehmensnachfolgen in Niedersachsen unterstützen, besonders bei kleinen Gründungen. Sie soll Existenzen sichern und dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen oder erhalten. Außerdem kann sie helfen, die Bonität bei anderen Krediten zu verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Menschen, die in Niedersachsen ein Unternehmen gründen oder ein Unternehmen übernehmen wollen. Sie ist auch für kleine und mittlere Unternehmen sinnvoll, die in den ersten fünf Jahren nach Beginn ihrer Geschäftstätigkeit sind. Nicht geeignet ist sie für Unternehmen aus der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Förderkredit. Gefördert werden Ausgaben für Gründung, Erweiterung oder Wachstum, zum Beispiel Investitionen, Betriebsmittel sowie Aus- und Weiterbildungskosten. Der Kredit liegt zwischen 5.000 Euro und 40.000 Euro, kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abdecken und wird nach Zusage in einem Betrag ausgezahlt; die Laufzeit beträgt sieben Jahre, die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Maßnahmen, die vor der Darlehenszusage begonnen wurden, sind nicht förderfähig. Der Kredit muss innerhalb von 3 Monaten nach der Zusage abgerufen werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen. Auch der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken ist ausgeschlossen. Ein zweites Darlehen kann nicht erneut beantragt werden, wenn das erste Darlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde; das gilt auch für frühere MikroSTARTer-Darlehen. Bereits begonnene Vorhaben sind ausgeschlossen, und es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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