Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll emissionsarme Mobilität in Städten und im Stadt-Umland-Bereich einfacher und attraktiver machen. Dadurch soll der motorisierte Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel verlagert werden. Gefördert werden dafür die Einrichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen an geeigneten Orten.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Aufgabenträger des ÖPNV sowie für Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden. Sie richtet sich an Stellen, die Mobilitätsangebote vor Ort bündeln und beraten wollen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Städten, regionalen Zentren und dem Umland.
Wie funktioniert die Förderung?
Es gibt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Anteilfinanzierung. Gefördert werden unter anderem die Einrichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen, Personal- und Sachausgaben, mobile Beratungsstellen sowie vorbereitende Studien und Konzepte. Der Zuschuss beträgt 40 % in der Regionenkategorie SER oder 60 % in der Regionenkategorie ÜR der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 600.000 Euro.
Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Projekts gestellt werden. Für Anträge, die nach dem 01.01.2026 gestellt wurden, gilt: Bei privaten Antragstellern und Unternehmen ist ein Projektstart ab Antragseingang möglich, wenn die Projektausgaben unter 100.000 Euro liegen; bei Kommunen ist ein Start ab Antragseingang möglich, wenn die Projektausgaben unter 1 Mio. Euro liegen. Für alle anderen Projekte ist der Start erst nach Förderzusage oder nach schriftlicher Genehmigung für den vorzeitigen Beginn erlaubt.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Nicht gefördert werden Projekte, deren zuwendungsfähige Gesamtausgaben nicht mehr als 200.000 Euro betragen. Ebenfalls ausgeschlossen ist Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist. Eine Förderung ist außerdem nur möglich, wenn die Zuwendungen zum Zeitpunkt der Bewilligung 600.000 Euro nicht überschreiten. Das Vorhaben muss mit dem Nahverkehrsplan vereinbar sein und soll, soweit vorhanden, auch Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne berücksichtigen. Außerdem braucht es eine gesicherte Gesamtfinanzierung, mindestens 60 Punkte im Scoring-Verfahren, eine positive Bewertung durch die zuständigen Stellen, eine maximale Laufzeit von 36 Monaten und einen Nachweis über eingesparte CO2-Emissionen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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