Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen | Förderkredit

NBank - NBank Konsortialkredit

Die Förderung soll größere und komplexe Vorhaben von Unternehmen und ähnlichen Einrichtungen finanzieren. Sie unterstützt Investitionen, Betriebsmittel, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, die Finanzierungskraft zu stärken und Vorhaben mit mehreren Finanzierungspartnern möglich zu machen.

Stand 31.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: nbank.de Förderregion: Niedersachsen

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll größere und komplexe Vorhaben von Unternehmen und ähnlichen Einrichtungen finanzieren. Sie unterstützt Investitionen, Betriebsmittel, Transformation, Innovation, Nachhaltigkeit, Infrastruktur und Unternehmensnachfolgen. Ziel ist es, die Finanzierungskraft zu stärken und Vorhaben mit mehreren Finanzierungspartnern möglich zu machen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für freischaffende und gewerbetreibende Personen sowie für kleine, mittlere und große Unternehmen. Auch kommunalnahe Unternehmen können sie nutzen, wenn sie ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben. Sie passt besonders für Vorhaben, die eine größere Finanzierung brauchen.

Wie funktioniert die Förderung?

Es handelt sich um einen Förderkredit. Die NBank beteiligt sich als Partnerin an einem Konsortialkredit, also an einer gemeinsamen Finanzierung mit der Hausbank und weiteren Banken. Die NBank übernimmt dabei höchstens 50 Prozent der Gesamtfinanzierung, der Kreditbetrag liegt bei mindestens 1 Million Euro, und die Laufzeit beträgt mindestens 2 Jahre und höchstens 10 Jahre.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Im Text sind keine festen Antragsfristen genannt. Es wird nur erwähnt, dass eine Anschlussfinanzierung zum Ende der Kreditlaufzeit erneut beantragt werden kann, wenn sie nochmals genehmigt wird.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht gefördert werden Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, Einzweckgesellschaften, die Bereitstellung von Avalen und die Finanzierung eines revolvierenden Kreditrahmens. Außerdem muss das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein, die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein, und die regelmäßigen Rückzahlungen müssen zuverlässig möglich sein.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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